Allgemeine Geschäftsbdingungen (AGB)

der K2L Nürnberg GmbH

Fassung vom 26.06.2026 V.11

1       Allgemeines

1.1         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden.

1.2         Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

1.3         Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

2       Vertragsschluss

2.1         Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie

Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, soweit diese im

im Rahmen des Zumutbaren für den Kunden sind.

2.2         Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, das bestellte Handelsobjekte erwerben zu wollen. Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung des Handelsobjekts an den Kunden erklärt werden.

2.3         Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Woche nach Zugang in schriftlicher Form zulässig.

2.4         Bestellt ein Kunde Handelsobjekte auf elektronischem Wege, bestätigen wir den Zugang der Bestellung unverzüglich. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahmeerklärung kann zusammen mit der Zugangsbestätigung oder gesondert erfolgen. Bei Annahme wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

2.5         Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur, wenn die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Handelsobjekts informiert. Ein bereits erbrachter Kaufpreis wird unverzüglich zurückerstattet.

2.6         Preisänderungen bei Beschaffungskosten:

2.6.1     Für Verträge mit Unternehmern gilt:
Steigen die Einkaufspreise unserer Vorlieferanten für die bestellten Handelsobjekte nach Vertragsschluss und vor Auslieferung nachweislich und für uns nicht vorhersehbar, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis in dem Umfang anzupassen, in dem sich unsere Bezugskosten erhöhen.
Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich in Textform informieren.
Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung zu widersprechen und vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Preisänderung als genehmigt.

2.6.2     Für Verträge mit Verbrauchern gilt:
Steigen die Einkaufspreise unserer Vorlieferanten nach Vertragsschluss und vor Auslieferung nachweislich und für uns unvorhersehbar, sind wir berechtigt, dem Kunden eine entsprechende Anpassung des Preises vorzuschlagen.
Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, das Angebot auf eine Preisänderung innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen oder den Vertrag kostenfrei zu kündigen. Eine automatische Zustimmung durch Schweigen erfolgt nicht.

2.6.3      Die vorstehenden Regelungen gelten ergänzend zu Absatz (2.6.1) auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin weniger als zwölf Wochen liegen, sofern die Kostensteigerung außergewöhnlich und zuvor nicht kalkulierbar war.
Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin, berechtigen uns zu einer angemessenen Preisberichtigung, sofern zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als zwölf Wochen liegen und unsere Kosten nachweislich gestiegen sind.

2.7         Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Für Fehler oder Abweichungen in der allgemeinen Beschreibung der Leistungseigenschaften haften wir nicht, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Garantierte Eigenschaften sind hiervon ausgenommen.

3       Vergütung und Preise

3.1         Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Der Kaufpreis wird grundsätzlich als Nettopreis angegeben, auf den die gesetzliche Umsatzsteuer aufgeschlagen wird. Beim Versendungskauf versteht sich der Nettokaufpreis zuzüglich einer Pauschale für Versand und Versicherung in Höhe von mindestens 10,00 €. Bei der Bestellung über Fernkommunikationsmittel fallen keine zusätzlichen Kosten an. Unternehmern steht zusätzlich die Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. Verbraucher haben die Möglichkeit, den Kaufpreis per Vorkasse, per Nachnahme oder bar zu leisten. 

3.2         Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Regelungen des § 288 BGB bleiben unberührt.

3.3         Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

3.4         Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Der Anbieter ist berechtigt, die jeweilige Preisliste sowie die Preise von Dauerschuldverträgen maximal einmal pro Quartal bei bestimmten Umständen anzupassen: (i) nachweisbare, nicht unerhebliche Steigerungen der Beschaffungskosten, (ii) gesetzliche Änderungen der Mehrwertsteuer und (iii) erhebliche Veränderungen der Marktumgebung. Bei Preiserhöhungen, die den Anstieg der gesetzlichen Indizes wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Der Anbieter informiert über Preiserhöhungen mit einer Frist von mindestens einem Monat in Textform.

3.5         Bei Rücklastschriften hat der Kunde die anfallenden Bankgebühren sowie unsere Bearbeitungskosten zu tragen.

3.6         Bei Zahlungsverzug periodischer Entgelte (Raten), wird eine ggf. vereinbarte SEPA SEPA-Lastschriftvereinbarung beendet. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, anstelle der Fortsetzung der Ratenzahlung die gesamte Restsumme bis zum Ende der Vertragslaufzeit sofort fällig zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde mit mehr als einer Rate in Verzug geraten ist. Diese Maßnahme erfolgt bei Verbrauchern unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und der geltenden Verbraucherschutzbestimmungen.

3.7         Als Zahlungseingang gilt der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung auf unserem Konto gutgeschrieben wird.

4       Vermietungs-, Abonnements- und Serviceverträge im Dauerschuldverhältnis

4.1         Die Vermietung von Software und Geräten als Service (aaS) bzw. im Abonnement sowie Serviceverträge (Managed-IT) erfolgt auf Grundlage eines Dauerschuldverhältnisses mit einer festgelegten Mindestvertragslaufzeit und periodischen Zahlungen (Raten). Die spezifischen Regelungen und Rechte unterscheiden sich, je nachdem, ob es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer oder einen Verbraucher handelt.

4.2         Regelungen für Unternehmer

4.2.1     Die Mindestlaufzeit dieser Verträge beträgt je nach Vereinbarung 12, 24 oder 36 Monate. Wenn nichts anders vereinbart ist, gilt, dass sich Verträge automatisch um weitere 12 Monate verlängern, wenn eine Kündigung nicht bis drei Monate vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit in Textform eingeht.

4.2.2     Die Zahlung der periodischen Entgelte für den jeweiligen Leistungszeitraum erfolgt stets im Voraus per SEPA-Lastschriftverfahren zu Beginn des Kalendermonats, in dem die Abrechnungsperiode des Vertrags beginnt. Um Banklaufzeiten vorzubeugen, ist es zulässig, die Lastschrift einen Arbeitstag vor Beginn des betreffenden Monats an die Bank zu übermitteln.

4.3         Regelungen für Verbraucher

4.3.1     Die Mindestlaufzeit eines Vertrages mit einem Verbraucher beträgt maximal 24 Monate. Erfolgt keine schriftliche Kündigung mit einer Frist von mindestens drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.

4.3.2     Die Regelungen zu Zahlungsmodalitäten (siehe Ziffer 4.2.2) und zur Kündigung gelten entsprechend auch für Verbraucher.

4.4         Für Handelsobjekte, die über eine von uns vermittelte Leasingfirma finanziert werden, ist der Kunde ist verpflichtet, eine Elektronik-Versicherung abzuschließen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der Kunde trägt während der Vertragslaufzeit die Verantwortung für die Geräte.

4.5         Bei der Behebung von gemeldeten Störungen ist der Kunde ist verpflichtet, aktiv mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere:

  • Bereitstellung aller relevanten und notwendigen Informationen,

  • Gewährleistung des Zugangs zu den betroffenen Geräten und Systemen.

4.6         Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Vergütung für die von ihm aufgewendete Arbeitszeit im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht besteht nicht.

4.7         Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Cloud-Dienste zu drosseln oder bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.

4.8         Die Bereitstellung von Cloud-Diensten oder Rechenzentrumsleistungen unterliegt ergänzenden Bedingungen, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.

4.9         Preisanpassungen bei Dauerschuldverträgen sind wie in Ziffer 3.5 geregelt. Ergänzend gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher, wenn eine Preisanpassung über die Kostensteigerung nach gesetzlichen Indizes hinausgeht. Dieses Recht muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Preisanpassung in Textform ausgeübt werden.

5       Eigentumsvorbehalt

5.1         Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Handelsobjekt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Handelsobjekt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

5.2         Der Kunde ist verpflichtet, die Handelsobjekte pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchführen zu lassen, es sei denn, es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart.

5.3         Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Handelsobjekte, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung des Handelsobjektes unverzüglich mitzuteilen.

5.4         K2L ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Verletzung einer der in Ziffern 3 und 4 dieser Bestimmung genannten Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Handelsobjekte zurückzuverlangen.

5.5         Der Unternehmerkunde ist berechtigt, die Handelsobjekte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5.6         Die Be- und Verarbeitung der Handelsobjekte durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag unseres Unternehmens. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Handelsobjekte zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn das Handelsobjekte mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

6       Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

6.1         Verbraucher haben das Recht, den Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder eine von ihm benannte, nicht als Beförderer tätige Person, das Handelsobjekt erhält. Zur Wahrnehmung des Widerrufsrechts können Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular nutzen, das wir mit der Vertragsbestätigung übermitteln oder das auf unserer Website abrufbar ist. Ein Widerruf kann auch formlos per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Handelsobjektes, sofern er bei Vertragsschluss ordnungsgemäß über diese Pflicht informiert wurde. Andernfalls übernehmen wir die Rücksendekosten.

6.2         Widerrufsfolgen: Bei einem Widerruf sind empfangene Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Wenn der Verbraucher das empfangene Handelsobjekt ganz oder teilweise verschlechtert zurückgibt, kann eine Wertersatzpflicht entstehen, sofern die Verschlechterung auf einen Umgang mit dem Handelsobjekt zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht.

6.3         Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vom Unternehmer schriftlich ausgeschlossen bzw. nicht von Interesse.

7        Gefahrenübergang

7.1         Bei der Versendung durch uns behalten wir uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor.

7.2         Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Handelsobjekts mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Käufer über.

7.3         Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

7.4         Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer bei der Annahme in Verzug ist.

8       Gewährleistung

8.1         Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel des Handelsobjektes zunächst nach unserer Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.2         Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

8.3         Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde zusätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

8.4         Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang des Handelsobjektes schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.5         Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung des Handelsobjektes. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung des Handelsobjektes. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung des Handelsobjektes.

8.6         Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit des Handelsobjektes grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Handelsobjektes dar.

8.7         Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns, mit Ausnahme der hiervon abweichenden individuellen Vereinbarungen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9       Haftungsbeschränkungen

9.1         Unsere Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ist bei Verträgen mit Verbrauchern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Einschränkung gilt nicht bei Personenschäden, Schäden an der Gesundheit oder am Leben sowie bei Ansprüchen aus der Produkthaftung.

10     10 Gewerbliche Schutzrechte

10.1        Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von

uns gelieferten Handelsobjekte keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen.

10.2       Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, falls ihm derartige Verletzungen gegenübergereicht werden. Sind die gelieferten Handelsobjekte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat der Kunde uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte Dritter erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

11     Bedingungen für den technischen Kundendienst

11.1       Die Leistungen unseres technischen Kundendienstes werden nach Aufwand im Einzelauftrag erbracht, sofern nichts anderes, etwa in Wartungs- oder Managed-IT-Verträgen, vereinbart ist. Wird die Leistung per Fernwartung erbracht, gilt dies nachfolgend als Leistungserbringung am Niederlassungsort des Kunden.

11.2       Die Durchführung und Bereithaltung von Datensicherungen von IT- und TK-Geräten, für die der Kunde K2L mit der Instandsetzung beauftragt, obliegt dem Kunden selbst. Reparaturen können erfordern, dass die in den Geräten enthaltenen Datenträger bei Reparaturen formatiert werden müssen. Die darauf gespeicherten Daten und Programme werden dadurch gelöscht und müssen ggf. aus der Datensicherung wiederhergestellt werden. Für Datenverluste infolge fehlender oder fehlerhafter Datensicherung haftet der Kunde selbst.

11.3       Für unsere Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Dienstleistungen am Niederlassungsort des Kunden mit dem Abschluss unserer Arbeiten. Andernfalls mit Übergabe der Sache, für die wir die Leistungen erbracht haben. Wir haften nur für unmittelbare Schäden an den Sachen, die Gegenstand unserer Kundendienstleistung waren. Weitere Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Reklamationen des Vertragspartners können nur innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Gewährleistungsfrist berücksichtigt werden. Ist der Kunde Unternehmer, gelten die §§ 377, 378 HGB. Die Mängelbeseitigung durch uns erfolgt ausschließlich in Form einer kostenfreien Nachbesserung.

 

11.4       Für den Vergütungsanspruch aus Kundendienstarbeiten steht uns ein Pfandrecht an den in unserem Besitz befindlichen Gegenständen zu. Holt der Vertragspartner einen Gegenstand nicht innerhalb einer Woche ab, können wir nach einer Nachfrist von zwei Wochen Lagergebühren verlangen. Erfolgt die Abholung auch zwei Monate nach Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht, so entfallen unsere Pflicht zur Aufbewahrung sowie unsere Haftung für Beschädigungen oder Untergang. Außerdem sind wir zur Verwertung des Gegenstandes nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Ein Mehrerlös wird dem Vertragspartner erstattet.

11.5       Wird vom Kunden ein Kostenvoranschlag gefordert, steht uns eine angemessene Vergütung zu. Wird ein Reparaturauftrag nicht erteilt, müssen wir den vorherigen Zustand nur dann wiederherstellen, wenn dies wirtschaftlich und technisch vertretbar ist. Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe erteilt, sind wir unter Berücksichtigung des Verkehrswertes berechtigt, alle Reparaturen auszuführen, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere Mängel festgestellt, können wir diese ohne besonderen Auftrag beseitigen, sofern die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zum Verkehrswert des Gegenstandes stehen.

11.6       Tritt der beanstandete Fehler nicht auf, kann ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr beschafft werden, ist der Vertragspartner zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder wird der Auftrag ohne unser Verschulden zurückgezogen, werden die entstandenen Kosten berechnet.

11.7       Die durchgeführten Arbeiten werden spezifisch aufgegliedert und abgerechnet. Generalüberholungen werden nur nach genehmigtem schriftlichem Kostenvoranschlag ausgeführt. Eine Überschreitung der genannten Kosten ist bis zu 20 % zulässig. Fahrtkosten gemäß der Preisliste trägt der Kunde.

11.8       An uns eingesandte Geräte zur Reparatur müssen so verpackt sein, dass Transportschäden vermieden werden.

12     Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

12.1       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2       Erfüllungsort ist Nürnberg. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten das Amtsgericht bzw. das Landgericht Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist.

12.3       Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

13     Anbieterwechsel und Datenportabilität

13.1       Der Kunde ist berechtigt, nach Beendigung des Vertrages seine bei uns gespeicherten Daten und digitalen Inhalte auf einen anderen Anbieter oder auf eigene Systeme zu übertragen.

13.2       Wir unterstützen den Kunden beim Anbieterwechsel im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere durch Bereitstellung der exportierbaren Daten in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format.

13.3       Die Bereitstellung erfolgt über einen gesicherten elektronischen Zugang (z. B. SFTP) oder, bei großen Datenmengen, über alternative geeignete Verfahren.

13.4       Die Datenbereitstellung umfasst insbesondere:

  • - Datei- und Verzeichnisstrukturen (z. B. Fileserver und Benutzerprofile),

  • - Datenbanken (insbesondere Microsoft SQL-Datenbanken, z. B. für RA‑MICRO),

  • - sonstige exportierbare Inhalte des Kunden.

13.5       Cloud-Dienste, insbesondere Microsoft 365, werden durch die Übertragung der entsprechenden Administrationsrechte an den Kunden oder an einen von ihm benannten Dritten übertragen.

13.6       Die Daten werden für 30 Tage nach Vertragsende zur Verfügung gehalten. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde die Daten eigenverantwortlich abrufen.

13.7       Für Leistungen, die unmittelbar dem Anbieterwechsel und der Datenbereitstellung dienen, werden ab dem 12.01.2027 keine gesonderten Entgelte erhoben. Bis zu diesem Zeitpunkt beschränken sich etwaige Entgelte auf die tatsächlich entstehenden unmittelbaren Kosten.

13.8       Einzelheiten des Anbieterwechsels, insbesondere Datenformate, Datenstruktur, technische Abläufe und Fristen, ergeben sich aus dem Wechsel- und Ausstiegsplan, der Bestandteil des Vertrages ist.

13.9       Eine Herstellung der Betriebsfähigkeit beim neuen Anbieter sowie die Durchführung von Migrationsleistungen schulden wir nicht. Der Kunde ist für die Einrichtung und den Betrieb der Zielumgebung selbst verantwortlich.

13.10     Die bereitgestellten Daten sind zur Verwendung in kompatiblen IT-Systemen vorgesehen. Eine vollständige technische oder funktionale Interoperabilität mit Systemen Dritter wird nicht geschuldet.

13.11     Bei außergewöhnlich großen Datenmengen sind wir berechtigt, die Bereitstellung in alternativer Form vorzunehmen, insbesondere durch physische Datenträger oder gestaffelte Übertragung.

13.12     Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Daten innerhalb des vorgesehenen Zeitraums eigenverantwortlich abzurufen und zu sichern.

13.13     Zusatzleistungen, die über die gesetzlich geschuldete Datenbereitstellung hinausgehen, insbesondere projektbezogene Migrationen, Beratungsleistungen oder die Einrichtung beim neuen Anbieter, werden gesondert vergütet.

hello world!