Das BAG hat es entschieden:
Jeder Arbeitgeber ist zur Dokumentation der Arbeit seiner Beschäftigten verpflichtet (Beschl. v. 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21 in Anwendung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.).
Notiert werden muss die genaue Uhrzeit des Anfangs und das Ende der Arbeit. Eine pauschale Notiz, dass ein Beschäftigter z.B. acht Stunden gearbeitet und 30 Minuten Pause gemacht hat, reicht gerade nicht.
Das Zeiterfassungssystem müsse nicht elektronisch sein, legten die Erfurter Richter:innen in der Entscheidungsbegründung dar.
Allerdings ist bietet ein elektronisches Zeiterfassungssystem große Vorteile, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Beschäftigten:
- Einfache Bedienung mit Checkin/Checkout
- Gleitzeitverwaltung
- Verwaltung von Urlaub/Raucherpausen/Dienstgang/Krankmeldung
- Möglich sind auch Präsenzanzeige, Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung etc.
Die Beschäftigten können jeden Tag das Gleitzeitkonto und Urlaubskonto einsehen.
Interessant ist, dass die Einführung der Arbeitszeiterfassung meist die Motivation der Mitarbeiter erhöht.
Zeiterfassungssystem NovaChron smart time plus für die Anwaltskanzlei von K2L
NovaChron bietet mit einem kostengünstigen Starterpaket des professionellen smart time plus umfangreiche Funktionalität. Wahlweise kann die Bedienung per Zeiterfassungsterminal oder online erfolgen. Auch eine Handy-App kann für Heimarbeiter eingesetzt werden. Auf der Buchhaltungsseite können alle Auswertungen und Korrekturen einfach und übersichtlich vorgenommen werden.
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*) zzgl. Installation, Einweisung, Laufzeitumgebung (PC oder virtuelle Maschine). Preis versteht sich zzgl. der ges. MwSt.