Neue gesetzliche Anforderungen zur elektronischen Rechnung ab 2025:
Was Rechtsanwälte wissen müssen!
Ab dem 1. Januar 2025 gelten mit dem Wachstumschancengesetz neue gesetzliche Anforderungen zur elektronischen Rechnung, die auch für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen relevant sind. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich. Für Rechtsanwälte bedeutet dies, dass sie ihre Leistungen an andere inländische Unternehmer künftig elektronisch abrechnen müssen. Übergangsregelungen sind bis 2027 vorgesehen, jedoch müssen alle inländischen Unternehmer bereits ab 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren.
Eine elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das der europäischen Norm CEN 16931 entspricht, wie beispielsweise das ZUGFeRD-Format. Papierrechnungen und PDF-Rechnungen werden künftig als "sonstige Rechnungen" klassifiziert und erfüllen nicht die neuen gesetzlichen Anforderungen. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht bestehen bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen oder Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.
RA-MICRO, ein führender Anbieter von Kanzleisoftware, wird die neuen gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Rechnung in ihre Software integrieren.
Beim RA-MICRO Vor-Ort-Partner K2L können sich Rechtsanwälte auf umfassende Unterstützung durch unsere Webinare, Dokumentationen und weitere Informationsangebote verlassen, um die Umstellung reibungslos zu gestalten. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Buchen Sie am Besten unseren Newsletter!
Partner der Kanzlei - K2L Nürnberg GmbH
Dipl.-Ing Michael K. Landwehr
Eine elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das der europäischen Norm CEN 16931 entspricht, wie beispielsweise das ZUGFeRD-Format. Papierrechnungen und PDF-Rechnungen werden künftig als "sonstige Rechnungen" klassifiziert und erfüllen nicht die neuen gesetzlichen Anforderungen. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht bestehen bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen oder Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.
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