Aktuelle Urteile (ra-newsflash)

Wir präsentieren Ihnen – weiter unten auf der Seite - werktäglich neue Urteile. Hierfür nutzen wir den automatischen Urteilsticker ra-newsflash, der von der ra-online GmbH angeboten wird. ra-newsflash könnte auch auf Ihrer Kanzleiwebseite erscheinen. Sprechen Sie uns einfach mal an.

Was ist ra-newsflash?

ra-newsflash ist ein juristischer Urteils-Nachrichtendienst für Ihre Kanzleiwebseite.

Ihre Vorteile

  • Ihre Webseite erscheint durch tägliche Veröffentlichungen interessanter Urteile jederzeit aktuell.
  • Sie bieten Ihren Interessenten und Mandanten einen attraktiven Zusatznutzen, erhöhen die „Kundenbindung“ und präsentieren sich gleichzeitig als modernen, serviceorientierten Dienstleister.
  • Ihre Webseite wird durch die sich ständig ändernden Inhalte für Suchmaschinen, z.B. Google, interessanter, was sich auf die dortige Auffindbarkeit positiv auswirken kann. So finden mehr Besucher Ihre Webseite.
  • Keine Pflege nötig, der Newsticker aktualisiert sich automatisch.

Bestellen

Hier können Sie ra-newsflash bestellen und weitere Infos erhalten.
Im Folgenden lesen Sie die neuesten 10 Urteile aus dem ra-newsflash:

zurück

19.05.2025

Strafrecht

Anordnung der Sicherungs­verwahrung muss bei Strafzumessung berücksichtigt werden

Angemessenheit beider Sanktionen zusammen

Die Anordnung der Sicherungs­verwahrung muss bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Beide Sanktionen müssen zusammen angemessen sein. Dies hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde ein Angeklagter vom Landgericht München I wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Vergewaltigung und Nötigung zu einer Freiheitstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Angeklagten. Er bemängelte unter anderem, dass das Landgericht bei der Strafhöhe nicht die Sicherungsverwahrung berücksichtigt hatte.


Berücksichtigung der Sicherungsverwahrung bei Strafhöhe
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied zu Gunsten des Angeklagten. Zu den bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB zu berücksichtigenden Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten in der Gesellschaft zu erwarten sind, gehöre im Einzelfall auch die Wechselwirkung zwischen verhängter Streife und einer Maßregel der Besserung und Sicherung. Die Strafhöhe könne durch diese Wechselwirkung beeinflusst werden. Beide Sanktionen müssen nicht nur einzeln, sondern auch zusammen angemessen sein. Somit hätte das Landgericht bei der Bemessung der Strafe die angeordnete Sicherungsverwahrung in den Blick nehmen müssen.

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Bundesgerichtshof
  • Entscheidungsart:Beschluss
  • Datum:22.03.2022
  • Aktenzeichen:1 StR 455/21

Quelle:Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Twitter
Visit Us
Follow Me
Tweet
Instagram
LinkedIn
Share