Bundesgerichtshof: beA Schulung ein MUSS für Kanzleimitarbeiter
Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss Az. IV ZB 23/21 vom v. 11.01.2023 deutlich gemacht, welche Anforderungen an den Berufsträger zu stellen sind, betreffend Schulung von und Anweisung an Kanzlei-Mitarbeiter in Bezug auf die Handhabung des beA Versands und dessen Kontrolle bei der Übermittlung der Schriftsätze.
Der Fall: Ein Rechtsanwalt hat kurz vor Ende einer Frist einen Fristverlängerungsantrag formuliert und seiner Mitarbeiterin die Anweisung erteilt, diesen zusammen mit anderen Fristverlängerungsanträgen per beA zu versenden. Es stellte sich erst nach Fristablauf heraus, dass der Schriftsatz beim Gericht nicht eintraf. Der Anwalt habe die Mitarbeiterin nur pauschal angewiesen den Versand zu prüfen und keine genaue Anweisungen für die sichere Prüfung gegeben.
Die gefürchteten Folgen einer solchen Abweisung sind Berufsträgern bekannt.
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